Kostenloses Gemeinschaftskonto

Kostenloses Gemeinschaftskonto & Partnerkonto

Kostenloses Gemeinschaftskonto

Ein kostenloses Gemeinschaftskonto zu eröffnen, hilft Dir dabei, einen besseren Überblick über die gemeinsamen Finanzen zu haben. Erfahre hier, was Du bei einem gemeinsamen Konto beachten musst und wo Du ein Partnerkonto kostenlos eröffnen kannst!

Zuletzt aktualisiert:

Für wen lohnt sich ein gemeinsames Konto?

  • Partnerschaften

  • Familien (Haushaltskonto)

  • Wohngemeinschaften (3 + Personen)

  • Freunde (regelmäßige gemeinsame Aktivitäten)

Egal, ob in einer Partnerschaft, Familie oder Wohngemeinschaft – ein Gemeinschaftskonto erleichtert das gemeinsame finanzielle Haushalten enorm.

Nicht selten sind Geldthemen schließlich Ursache für Konflikte und Streit in Partnerschaften.

Ein gemeinsames Konto kann unseren Erfahrungen nach viele dieser Konflikte lösen und ist dabei bei vielen Banken unter bestimmten Bedingungen noch völlig kostenlos erhältlich.

Tipp für WGs:

Auch für Wohngemeinschaften mit mehreren Personen (3 oder mehr) gibt es entsprechende Angebote. Zwar können maximal 2 Personen als Kontoinhaber eingetragen werden, für die restlichen Mitbewohner kann aber einfach eine Vollmacht nachgereicht werden.

Bei der ING kann man beispielsweise ein kostenloses WG-Konto für mehrere Personen eröffnen.

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Wo gibt es noch kostenlose Angebote?

Nicht jede Bank führt Gemeinschaftskonten in ihrem Produktportfolio. Bei einigen Girokonten, die in unserem Vergleich aufgeführt sind, ist die Eröffnung eines Partnerkontos möglich.

Auch bei Traditionsbanken wie der Sparkasse, Volksbank und Raiffeisenbank kann ein gemeinsames Girokonto eröffnet werden.

Hier musst Du aber mit monatlichen Kontoführungsgebühren rechnen.

Das muss nicht sein:

Online-Banken stehen Filialbanken mittlerweile in nichts nach und bieten meist ab einem bestimmten Mindestgeldeingang kostenlose Gemeinschaftskonten an.

Du möchtest mehrere Girokonten miteinander vergleichen?

Zum Girokonto-Vergleich

Wer kann ein Partnerkonto eröffnen? (Bedingungen)

Um ein gemeinsames Konto zu eröffnen, musst Du die üblichen Bedingungen erfüllen, die auch für klassische Girokonten gelten:

  • keine negativen Schufa Einträge

  • Durchführung von Postident / Videoident

  • Wohnsitz in Deutschland

  • gleiche Wohnadresse (nicht immer)

Partnerkarten

Ein Gemeinschaftskonto dient vor allem dazu, regelmäßige Ausgaben besser zu kontrollieren. Dazu gehören auch Einkäufe für den gemeinsamen Gebrauch (z. B. Lebensmittel, Putzmittel, Möbel u. Ä.)

Um diese Einkäufe mit dem gemeinsamen Konto bezahlen zu können, benötigst Du eine Zahlungskarte. Beim Gemeinschaftskonto nennt man diese Karte „Partnerkarte“.

Es kann sich bei diesen Partnerkarten um Girocard, Debitkarte oder Kreditkarte handeln, wobei wir Konten empfehlen, bei denen mindestens zwei dieser Karten enthalten sind. Das bietet volle Flexibilität im Alltag.

Manche Paare nutzen das Konto auch für gemeinsame Reisen und können dann mit der Kreditkarte im Ausland kostenlos Geld abheben und bezahlen.

Was gilt es zu beachten?

Ein Gemeinschaftskonto bietet klare Vorteile, was die Übersicht der gemeinsamen Finanzen angeht.

Allerdings birgt es auch gewisse Risiken, denen Du Dir im Vorfeld bewusst sein solltest, damit Du diese umgehen oder zumindest abmindern kannst.

Am wichtigsten ist natürlich, dass Du Deinem Partner voll und ganz vertrauen kannst – schließlich kann er oder sie komplett auf das Guthaben auf dem Konto zurückgreifen. Das kann vor allem dann problematisch werden, wenn er oder sie das Konto überzieht.

Ebenfalls problematisch können Pfändungen sein, da dadurch auch das von Dir eingezahlte Geld gefährdet ist. Sollte also eine Pfändung bevorstehen, empfiehlt es sich, Dein Geld so schnell wie möglich wieder auf Dein Einzelkonto zu überweisen.

Der letzte Punkt, auf den Du unbedingt achten solltest: Wenn einer von euch wesentlich mehr verdient als der andere, sollte dieser ungleich höhere Betrag nicht zu lange auf dem Gemeinschaftskonto lagern. Das Finanzamt könnte dies als Schenkung interpretieren und eventuell die Schenkungssteuer einfordern. Das kann vermieden werden, indem beispielsweise das Gehalt immer zuerst auf das Einzelkonto geht und von dort dann nur der benötigte Anteil für den Haushalt auf das gemeinsame Konto überwiesen wird.

Grundsätzlich empfehlen wir also, dass jeder neben dem Gemeinschaftskonto noch sein zusätzliches Einzelkonto beibehält.

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