4 Beispiele für den 50 Euro Sachbezug
Der 50 Euro Sachbezug ist eine beliebte Möglichkeit, um Arbeitnehmern ein steuerfreies Gehaltsextra zukommen zu lassen. Doch was zählt alles zu den Sachbezügen?
Wir haben hier 4 beliebte Beispiele für den 50 Euro Sachbezug für Dich zusammengefasst.
Zuletzt aktualisiert:
Inhalte dieses Beitrags
1. Prepaid Sachbezugskarte
givve® ist einer der größten und beliebtesten Anbieter von Gutscheinkarten
Das beste Beispiel für den steuerfreien 50 Euro Sachbezug ist unseren Erfahrungen nach eine Mitarbeiter Kreditkarte.
Es handelt sich hierbei um eine Prepaid Kreditkarte, auf die der Arbeitgeber bequem 50 Euro pro Monat laden kann. Der Mitarbeiter kann die Karte deutschlandweit an allen Mastercard Akzeptanzstellen nutzen. So kann er das Guthaben auf der Karte frei nach seinen persönlichen Vorlieben nutzen, was im Alltag für eine hohe Zufriedenheit und positive Assoziation mit dem Arbeitgeber führt.
„Eine Sachbezugskarte ist die einfachste und beliebteste Möglichkeit, um seinen Mitarbeitern einen steuerfreien Sachbezug zu ermöglichen und sie so zu motivieren und ans Unternehmen zu binden.“
Empfehlung Sachbezugskarte 2023:
Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern den Sachbezug einfach und vollautomatisiert zuwenden möchten, können wir den Anbieter givve® empfehlen.
givve® ist einer der größten Anbieter für Mitarbeiter-Benefits in Deutschland und zurecht der Testsieger in unserem Vergleich.
givve® Sachbezugskarte: Vor- und Nachteile
- ✓ Vollautomatisierte Verwaltung für Arbeitgeber
- ✓ Top Erfahrungen von Mitarbeitern
- ✓ Keine Mindestbestellmenge, ab einer Karte
- ✓ Karte im Corporate Design
- ✓ Mitarbeiterbindung & -motivation
- ✓ Schnell, einfach & unkompliziert
2. Essensgutscheine
givve® Lunch digitalisiert die Essensmarke
Ein weiteres beliebtes Beispiel zur Nutzung von Sachbezug ist der Essenszuschuss. Die Verpflegung als Sachbezug einzusetzen, ist für viele Unternehmen ein bewährtes Instrument zur Mitarbeitermotivation und Bindung.
Diese Form der Sachzuwendung ist in Deutschland vor allem als Essensmarke in Papierform bekannt.
„Essensgutscheine sind seit Jahrzehnten ein bewährtes Mittel, um Mitarbeiter im Alltag zu motivieren.“
Empfehlung im Bereich Essensgutscheine:
Wer im Jahr 2023 Essensgutscheine in seinem Unternehmen einführen möchte, sollte mit der Zeit gehen und eine digitale Version der guten alten Essensmarke anbieten.
Die Lösung:
Die givve® Lunch App digitalisiert den Essensgutschein und bietet viele Vorteile gegenüber der klassischen Essensmarke aus Papier:
givve® Lunch Essensgutscheine: Vor- und Nachteile
- ✓ Digitale Essensmarke
- ✓ Verpflegungszuschuss einfach umsetzen
- ✓ In allen Restaurants, Supermärkten, Imbissen uvm. einsetzbar
- ✓ Sehr einfache Verwaltung für Arbeitgeber
- ✓ Steuer- & Rechtssicherheit
- ✓ Von Mitarbeitern als moderner Arbeitgeber wahrgenommen werden
3. Tankgutscheine
Der Tankgutschein ist eines der am häufigsten eingesetzten Gehaltsextras. Für viele Arbeitnehmer ist das Auto nach wie vor das Fortbewegungsmittel Nummer eins. Durch die stetig steigenden Kosten rund ums Auto, ist ein steuerfreier Tankzuschuss eine sehr effektive Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation.
Doch leider hat der klassische Tankgutschein auch Nachteile:
Er ist meist nur an eine Tankstelle bzw. Tankstellen-Kette gebunden und daher unflexibel. Auch umweltbewusste Mitarbeiter, die kein Auto haben oder gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, kann man mit Tankgutscheinen nicht begeistern.
Hinzu kommt der hohe monatliche administrative Aufwand für den Arbeitgeber.
„Gutschein-Sachbezüge lassen sich flexibler über eine Sachbezugskarte umsetzen.“
Tipp für Arbeitgeber:
Um die Bedürfnisse aller Mitarbeiter zu befriedigen, empfiehlt sich heutzutage die Zuwendung der 50 Euro Sachbezüge über eine Mitarbeiter Kreditkarte (z.B. givve Card) abzuwickeln. Mitarbeiter können die 50 Euro pro Monat frei und flexibel nutzen – egal, ob zum Tanken, (Online) Shoppen oder für einen Kinobesuch.
4. Fahrkostenzuschuss
Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn zur Arbeit kommt, freut sich über eine Beteiligung an den Fahrtkosten seitens des Arbeitgebers.
Das Jobticket gilt dabei als geldwerter Vorteil und beliebtes Gehaltsextra. Im Rahmen der 50 Euro Freigrenze können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachzuwendungen völlig steuerfrei gewähren.
Übersteigen die monatlichen Kosten die 50 Euro Grenze, kann der Arbeitgeber den Differenzbetrag vom Nettolohn des Arbeitnehmers abziehen oder er nutzt die 15% Pauschalversteuerung für geldwerte Vorteile.
Um den Sachbezug an Mitarbeiter abzutreten, empfehlen wir, sogenannte Prepaid Sachbezugskarten (z.B. givve® Prepaid Kreditkarte) im Unternehmen einzuführen.
Die Anbieter sind darauf spezialisiert, Mitarbeiter-Benefits einfach und unkompliziert abzuwickeln und ermöglichen eine einfache Verwaltung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.