4 beliebte Beispiele für den steuerfreien 50 € Sachbezug
Der 50 € Sachbezug ist ein beliebtes steuerfreies Gehaltsextra für Mitarbeitende. Doch was zählt dazu? Hier findest Du 4 praktische Beispiele für steuerfreie Sachbezüge im Rahmen der monatlichen Freigrenze.
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1. Prepaid Sachbezugskarte
givve® Card
Eine einfache und beliebte Möglichkeit für den steuerfreien 50 € Sachbezug ist eine Mitarbeiter Kreditkarte.
Es handelt sich hierbei um eine Prepaid Kreditkarte, auf die der Arbeitgeber bequem 50 € pro Monat laden kann. Der Mitarbeiter kann die Karte deutschlandweit an allen Mastercard Akzeptanzstellen nutzen. So kann er das Guthaben auf der Karte frei nach seinen persönlichen Vorlieben nutzen, was im Alltag für eine hohe Zufriedenheit und positive Assoziation mit dem Arbeitgeber führt.
Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern den Sachbezug einfach und vollautomatisiert zuwenden möchten, können wir givve®* empfehlen. givve® ist einer der größten Anbieter für Mitarbeiter-Benefits in Deutschland und zurecht der Testsieger im Vergleich. Weitere Sachbezugkarten findest du hier.
2. Essensgutscheine
Digitale Essensmarke
Verpflegungszuschuss einfach umsetzen
In Restaurants, Supermärkten, Imbissen uvm. einsetzbar
Sehr einfache Verwaltung für Arbeitgeber
Steuer- & Rechtssicherheit
Mitarbeiterbindung & -motivation
givve® Lunch Essenszuschuss
Ein weiteres beliebtes Beispiel zur Nutzung von Sachbezug ist der Essenszuschuss. Die Verpflegung als Sachbezug einzusetzen, ist für viele Unternehmen ein bewährtes Instrument zur Mitarbeitermotivation und Bindung. Diese Form der Sachzuwendung ist in Deutschland vor allem als Essensmarke in Papierform bekannt. Essensgutscheine sind seit Jahrzehnten ein bewährtes Mittel, um Mitarbeiter im Alltag zu motivieren.
Unsere Empfehlung:
Mit givve® Essenzuschuss* Essensgutschein digitalisieren und Vorteile gegenüber der klassischen Essensmarke aus Papier nutzen.
3. Tankgutscheine
Der Tankgutschein ist eines der am häufigsten eingesetzten Gehaltsextras. Für viele Arbeitnehmer ist das Auto nach wie vor das Fortbewegungsmittel Nummer eins. Durch die stetig steigenden Kosten rund ums Auto, ist ein steuerfreier Tankzuschuss eine sehr effektive Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation.
Doch leider hat der klassische Tankgutschein auch Nachteile:
- Er ist meist nur an eine Tankstelle bzw. Tankstellen-Kette gebunden und daher unflexibel. Auch umweltbewusste Mitarbeiter, die kein Auto haben oder gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, kann man mit Tankgutscheinen nicht begeistern.
- Hinzu kommt der hohe monatliche administrative Aufwand für den Arbeitgeber.
- Gutschein-Sachbezüge lassen sich flexibler über eine Sachbezugskarte umsetzen.
Tipp für Arbeitgeber:
Um die Bedürfnisse aller Mitarbeiter zu befriedigen, empfiehlt sich heutzutage die Zuwendung der 50 € Sachbezüge über eine Mitarbeiter Kreditkarte (z. B. givve Card*) abzuwickeln. Mitarbeiter können die 50 € pro Monat frei und flexibel nutzen – egal, ob zum Tanken, (Online) Shoppen oder für einen Kinobesuch.
4. Fahrkostenzuschuss
Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn zur Arbeit kommt, freut sich über eine Beteiligung an den Fahrtkosten seitens des Arbeitgebers. Das Jobticket gilt dabei als geldwerter Vorteil und beliebtes Gehaltsextra. Im Rahmen der 50 € Freigrenze können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachzuwendungen völlig steuerfrei gewähren.
Übersteigen die monatlichen Kosten die 50 € Grenze, kann der Arbeitgeber den Differenzbetrag vom Nettolohn des Arbeitnehmers abziehen oder er nutzt die 15 % Pauschalversteuerung für geldwerte Vorteile.
Fazit: Steuerfreier 50 € Sachbezug
Der 50 € Sachbezug lässt sich besonders effizient über Prepaid Sachbezugskarten (z. B. givve® Card) umsetzen. Solche Anbieter sind auf steuerfreie Mitarbeiter-Benefits spezialisiert und ermöglichen eine einfache, digitale Verwaltung – sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende.
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