„2/3 aller Kunden erhalten“: Das solltest Du über den Zweidrittelzins wissen
Viele Banken vergeben Kredite nicht zu einem einheitlichen Zinssatz. Stattdessen legen sie die Zinsen nach der Bonität ihrer Kunden fest. Zu welchen Konditionen Du einen Kredit erhalten kannst, lässt sich daher nicht auf Anhieb erkennen. Hier soll der Zweidrittelzins helfen und den Vergleich verschiedener Kredite vereinfachen. Doch tut er das auch?
Zuletzt aktualisiert:
Definition:
Was ist der Zweidrittelzins?
Der Zweidrittelzins gehört zum repräsentativen Beispiel, das die Preisangabenverordnung (kurz: PAngV) vorschreibt. Diese besagt: Wenn eine Bank einen Kredit bewirbt, muss sie die Kreditkosten an einem realistischen Beispiel vorrechnen. Bei bonitätsabhängigen Zinsen muss sie dabei den Zweidrittelzins verwenden.
Beim Zweidrittelzins handelt es sich um eine Vorhersage der Bank: Sie bezieht sich auf den Teil der Kreditnehmer, die den Kredit am günstigsten bekommen. Diese Gruppe muss wenigstens zwei von drei Kunden umfassen. Der Zweidrittelzins ist der Zins, den diese Kunden höchstens zahlen müssen.
Im Original-Wortlaut:
Das sagt §17 PAngV zum Zweidrittelzins
“Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem der Werbende erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen werden.”
Klein gedruckt:
Wo finde ich den Zweidrittelzins?
Den Zweidrittelzins findest Du üblicherweise im Kleingedruckten oder als Teil eines Sternchentextes. Da er zum repräsentativen Beispiel gehört, suchst Du am besten nach Formulierungen wie “Repräsentatives Beispiel nach §17 PAngV” (früher: “§6a PAngV”), “2/3-Beispiel” oder “2/3 aller Kunden erhalten”.
Funktion:
Welchen Zweck erfüllt der Zweidrittelzinssatz?
Für den Zweidrittelzins gibt es zwei Gründe. Er soll …
Aussagekraft:
Was leistet der Zweidrittelzins wirklich?
Der Zweidrittelzins soll Transparenz schaffen. Das tut er aber nur bedingt. Grund dafür sind die ungenauen Regelungen zu seiner Festlegung:
Ungenauigkeit #1: Das 2/3-Beispiel bezieht sich auf mindestens zwei Drittel aller Kunden.
Das können genau 67 von 100 Kunden sein, aber genauso gut auch 100 von 100.Ungenauigkeit #2: Der Zweidrittelzins verrät, was die Mehrheit der Kunden höchstens zahlt.
Die 67 bis 100 von 100 Kunden zahlen wahrscheinlich nicht alle den Zweidrittelzins. Viele könnten deutlich weniger bezahlen.
Die Folge: Ein Vergleich der Zweidrittelzinsen verrät nicht, welcher Kredit wirklich günstiger ist. Das zeigt folgendes Beispiel.
Alternative:
Sollten Banken besser den Durchschnittszins angeben?
Ein Durchschnittszins wäre sicher aussagekräftiger und verständlicher als der Zweidrittelzins. Beim Kreditvergleich würde er aber nur bedingt helfen. Schließlich verrät er nichts über die Annahmekriterien der Banken.
Die Bank B unseres Beispiels mag wegen ihrer günstigen Kredite als beste Wahl erscheinen. Vielleicht sind ihre Zinsen aber nur deshalb so niedrig, weil sie nur ganz bestimmte Kunden akzeptiert, etwa solche mit weit überdurchschnittlichem Einkommen.
Kurzgefasst: Weder ein Zweidrittel-Wert noch ein Durchschnitt verrät Dir, ob und zu welchen Konditionen Du Deinen Kredit erhältst.
Fazit:
Der Zweidrittelzins ersetzt kein persönliches Kreditangebot
Der Zweidrittelzins bietet eine Orientierung beim Vergleich von bonitätsabhängig verzinsten Krediten. Er entlarvt Angebote mit besonders günstigen, aber allgemein unrealistischen Zinsen. Für einen zuverlässigen Kreditvergleich reicht der Zweidrittelzins aber nicht.
Die eigentliche Frage lautet nicht: Welche Bank bietet die günstigsten Kredite? Sie lautet: Welche Bank macht Dir das beste Angebot? Die Antwort darauf erhältst Du nur durch eine persönliche Anfrage bei den Banken.
Unser Rat: Entscheide anhand des Zweidrittelzinses, bei welcher Bank Du ein erstes Angebot einholst. Doch belasse es nicht dabei – frage auch bei anderen Banken an, um die Angebote zu vergleichen.
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Für diesen Beitrag haben wir unter anderem folgende Quellen herangezogen:
- Gesetzliche Regelungen gemäß Preisangabenverordnung (insbesondere §17 PAngV)
- Repräsentative Beispiele diverser Banken
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